§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungsbeziehungen zwischen GlanzWerk® (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber"), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 1 KSchG) als auch für Unternehmer (§ 1 Abs. 1 Z 1 KSchG). Wo zwischen diesen Gruppen unterschieden wird, ist dies ausdrücklich vermerkt.
§ 2 Leistungsangebot & Auftragserteilung
-
GlanzWerk® bietet professionelle Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugreinigung,
-pflege und -aufbereitung an. Das Angebot umfasst insbesondere:
- Basisreinigung (Innen- und Außenreinigung)
- Standard-Aufbereitung (inkl. Politur und Lackkonservierung)
- Premium-Aufbereitung (mehrstufige Lackaufbereitung, Versiegelung)
- Spezialleistungen (Leasingaufbereitung, Geruchsentfernung, Hol- & Bringservice u. a.)
- Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche Auftragserteilung des Auftraggebers und die Auftragsbestätigung durch GlanzWerk® zustande – telefonisch, schriftlich (E-Mail) oder persönlich vor Ort. Angebote auf der Website sind unverbindlich.
- GlanzWerk® ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Zustand des Fahrzeugs eine sichere oder qualitätsgerechte Bearbeitung nicht ermöglicht.
- Leistungszusagen, die über das schriftlich bestätigte Angebot hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GlanzWerk®.
§ 3 Preise & Zahlung
- Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Endverbraucher erhalten auf Anfrage einen Bruttopreis.
- Die auf der Website kommunizierten Preisspannen (z. B. „ab € 80") sind Richtwerte. Der endgültige Preis wird individuell nach Sichtung des Fahrzeugs, Fahrzeuggröße und Zustand vereinbart und schriftlich bestätigt.
- Die Zahlung ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, Überweisung und gängige elektronische Zahlungsmethoden.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. (Verbraucher) bzw. 9,2 % über dem Basiszinssatz p. a. (Unternehmer) gemäß § 456 UGB in Rechnung gestellt.
- Erteilte Rabatt-Aktionen (z. B. 15 % Neukunden-Rabatt) sind einmalig je Kunde, nicht auf andere Angebote oder Aktionen übertragbar und nicht mit weiteren Rabatten kombinierbar.
§ 4 Fahrzeugübergabe & Hol-Bring-Service
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin in einem für die Bearbeitung geeigneten Zustand zu übergeben. Wertgegenstände und persönliche Gegenstände sind vor der Übergabe zu entfernen.
- GlanzWerk® übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände, sofern diese nicht ausdrücklich im Übergabeprotokoll festgehalten wurden.
- Beim Hol- & Bringservice fährt ein Mitarbeiter von GlanzWerk® das Fahrzeug des Auftraggebers. Während des Transports ist das Fahrzeug über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Auftraggebers versichert. GlanzWerk® haftet ausschließlich für nachweislich durch eigenes Verschulden verursachte Schäden.
- Nach Abschluss der Arbeiten wird das Fahrzeug persönlich übergeben oder entsprechend der Vereinbarung zurückgebracht. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung abgeholt, kann GlanzWerk® eine Standgebühr von € 15,– pro Werktag verrechnen.
§ 5 Stornierung & Rücktritt
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
- Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin wird eine Stornogebühr von 30 % des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch € 30,–, fällig.
- Bei Nichterscheinen ohne Vorabbenachrichtigung (No-Show) wird der volle Auftragswert in Rechnung gestellt.
-
GlanzWerk® ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
- das Fahrzeug einen Zustand aufweist, der eine sichere Bearbeitung unmöglich macht,
- der Auftraggeber falsche Angaben über das Fahrzeug gemacht hat,
- höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände die Leistungserbringung verhindern.
- Verbraucher haben gemäß § 11 FAGG kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungsverträgen, die zu einem bestimmten Termin erbracht werden sollen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vereinbarungsgemäß vollständig erbracht hat.
§ 6 Leistungserbringung & Qualität
- GlanzWerk® erbringt alle Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebs und unter Einsatz etablierter Profi-Produkte namhafter Hersteller.
- Das erreichbare Ergebnis ist abhängig vom Ausgangszustand des Fahrzeugs. GlanzWerk® gibt keine Garantie für die vollständige Beseitigung vorhandener Schäden (Kratzer, Lackdefekte, Gerüche etc.), sofern diese im Ausgangszustand des Fahrzeugs begründet liegen.
- Beanstandungen hinsichtlich der Ausführung sind unmittelbar bei Übergabe des Fahrzeugs zu melden. Spätere Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn der Mangel nachweislich auf die Leistung von GlanzWerk® zurückzuführen ist.
- Bei berechtigten Mängeln hat GlanzWerk® das Recht zur Nachbesserung vor etwaigen Preisminderungsansprüchen. Der Auftraggeber hat GlanzWerk® hierfür eine angemessene Frist von mindestens 5 Werktagen einzuräumen.
§ 7 Haftung
- GlanzWerk® haftet für Schäden am Fahrzeug des Auftraggebers, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GlanzWerk® oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern (§ 1 Abs. 1 Z 1 KSchG) ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Haftung nach KSchG unberührt.
- Vorschäden am Fahrzeug (Kratzer, Dellen, Lackschäden, etc.) werden bei Übergabe durch GlanzWerk® dokumentiert. Für diese vorbestehenden Schäden übernimmt GlanzWerk® keine Haftung.
- GlanzWerk® haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs durch den Auftraggeber nach der Leistungserbringung entstehen.
- Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
§ 8 Fahrzeugzustand & Vorschäden
- Vor Beginn der Arbeiten erstellt GlanzWerk® ein Übergabeprotokoll mit Dokumentation des sichtbaren Fahrzeugzustands. Der Auftraggeber wird gebeten, dieses zu bestätigen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, GlanzWerk® auf bekannte Vorschäden, empfindliche Oberflächen, Sonderfolierungen, Keramikversiegelungen oder sonstige besondere Beschaffenheiten des Fahrzeugs vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen.
- Unterlässt der Auftraggeber diesen Hinweis und entstehen dadurch Schäden bei der Aufbereitung, haftet GlanzWerk® nicht.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von GlanzWerk® sowie der DSGVO. Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der für die Auftragsabwicklung erforderlichen Datenverarbeitung.
§ 10 Gewährleistung
- Für erbrachte Dienstleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs (§ 924 ABGB), soweit gesetzlich nicht anders geregelt.
- Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf normale Abnutzung, unsachgemäße Pflege durch den Auftraggeber oder auf Umwelteinflüsse nach der Übergabe zurückzuführen sind.
- Für Langzeitversiegelungen und ähnliche Veredelungsprodukte gelten die Herstellerangaben zur Haltbarkeit; eine Herstellergarantie wird nur weitergegeben, soweit diese von GlanzWerk® ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
§ 11 Sonstiges
- Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Standort von GlanzWerk® (Niederösterreich) örtlich zuständig. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.
- Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr . Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
- Änderungen: GlanzWerk® behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf der Website veröffentlichte Fassung.
GlanzWerk® – Daniel Pelikan
Sägestrasse 11, 3363 Hausmening, Österreich
Tel.: 0800 700 644 · E-Mail: [E-Mail laden…]
Stand: Mai 2026
Sägestrasse 11, 3363 Hausmening, Österreich
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Stand: Mai 2026